02.04.2026 - Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 30.10.2025

Region Hannover

02.04.2026 - Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 30.10.2025

Hiermit wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 30.10.2025 aufgehoben.

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 30.10.2025


Hiermit wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 30.10.2025 aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Begründung:
Die Aktualisierung der Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest hat ergeben, dass die Aufstallung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nicht mehr erforderlich ist. Bei der Aktualisierung der Risikobewertung wurden die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, die örtlichen Gegebenheiten, das Auftreten der Geflügelpest bei Geflügel und Wildvögeln und die Veränderung der Witterung berücksichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover erhoben werden.


Hannover, den 02.04.2026
Der Regionspräsident
Im Auftrag

Dr. Spieler

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