Hiermit wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.03.2021 aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Die der Aufstallungsanordnung zugrundeliegende Risikobewertung wurde aktualisiert. Das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird auch vom Friedrich-Loeffler-Institut nur noch als mäßig eingestuft. Die Region Hannover hat daher die Aufhebung der Stallpflicht beschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Nds. Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover zu erheben.
Hannover, den 30.04.2021
Der Regionspräsident
Im Auftrag
Dr. Spieler
Leitende Veterinärdirektorin
Veröffentlicht am 30.04.2021: Die Bekanntmachung zum Herunterladen