Außer Kraft 06.04.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung eine...
Ausgangsbeschränkung zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus "SARS-CoV-2" auf dem Gebiet der Region Hannover vom 31.03.2021
Az. 30.53.80 - 126/2021 (1)
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß §§ 28 Absatz 1 Satz 1, 28 a Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Absatz 2 Satz 2, § 18 Satz 1 Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende
Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Hannover, den 06.04.2021 Der Regionspräsident Hauke Jagau
Veröffentlicht am 06.04.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen
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