Region Hannover

Außer Kraft 06.04.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung eine...

Ausgangsbeschränkung zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus "SARS-CoV-2" auf dem Gebiet der Region Hannover vom 31.03.2021

Az. 30.53.80 - 126/2021  (1)

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß §§ 28 Absatz 1 Satz 1, 28 a Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Absatz 2 Satz 2, § 18 Satz 1 Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende

Allgemeinverfügung:

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus “SARS-CoV-2” auf dem Gebiet der Region Hannover vom 31.03.2021 (veröffentlicht unter Außer Kraft 06.04.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung eine... ), wird ab dem 06.04.2021, 22.00 Uhr aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
 
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben. 
 

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
 

Hannover, den 06.04.2021
Der Regionspräsident
Hauke Jagau

Veröffentlicht am 06.04.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen