Außer Kraft: 22.09.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Änderung der Allgemeinverfügung der Region Hannover
zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 (53.80-3/2021) vom 25.08.2021 - Az. 53.80 – 3/2021 (1).
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 IfSG, § 8 Absatz 1 S. 2 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24.08.2021 (Nds. Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung folgende
Allgemeinverfügung:
1. In Ziffer 1 der Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 vom 25.08.2021, bekannt gemacht unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de, wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
„Ab dem 23.09.2021 gelten für das Gebiet der Region Hannover diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach der Nds. Corona-VO vorgesehen sind, wenn durch eine Allgemeinverfügung festgestellt worden ist, dass der Indikator „Neuinfizierte“ mehr als 50 beträgt, ohne dass eine Warnstufe festgestellt worden ist.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 23.09.2021 in Kraft.
Hinweise:
1. Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
2. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Die Region Hannover ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD in Verbindung mit § 3 Absatz 3 NKomVG zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der derzeit geltenden Fassung.
Zu Ziffer 1:
Die Region Hannover hat als zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 1 S. 2 i. V. m. § 3 Nds. Corona-VO durch Allgemeinverfügung am 25.08.2021 die Feststellung getroffen, dass der Inzidenzwert in der Region Hannover an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 50 betragen hat. Eine Warnstufe wurde nicht festgestellt.
Durch Erlass der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 21.09.2021 wurden für diesen Fall zusätzliche, über den bisherigen Verordnungstext hinausgehende, Schutzmaßnahmen aufgenommen.
Nach Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten die Schutzmaßnahmen nach § 8 und § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zu Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen sowie Beschränkung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben, Mensen, Cafeterien und Kantinen).
Die Änderung der Allgemeinverfügung vom 25.08.2021 berücksichtigt diese Neuerungen und stellt klar, dass sämtliche Schutzmaßnahmen der Nds. Corona-VO, die sich auf das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 beziehen, ohne dass eine Warnstufe festgestellt worden ist, vollumfänglich gelten.
Daher war die in Ziffer 1 getroffene Feststellung zu treffen.
Zu Ziffer 2:
Die Region Hannover hat in Ziffer 2 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Hannover, den 226.09.2021 Der Regionspräsident Hauke Jagau
Veröffentlicht am 22.09.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen
nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 (53.80-3/2021) vom 25.08.2021 - Az....