Außer Kraft 26.08.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung über die verpflichtende Testung von Erntehe...
in landwirtschaftlichen Betrieben zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ auf dem Gebiet der Region Hannover (Az. 30.53.80-197/2021) vom 21.05.2021 in der Fassung 29.06.2021 - Az. 53.80 – 4/2021
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 21 Absatz 1 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24.08.2021 (Nds. Corona-VO) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover über die verpflichtende Testung von Erntehelfern in landwirtschaftlichen Betrieben zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ auf dem Gebiet der Region Hannover vom 21.05.2021, geändert durch Allgemeinverfügung vom 29.06.2021 (Az. 30.53.80-197/2021 (1)), jeweils bekannt gemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, wird ab sofort aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 27.08.2021 in Kraft.
Hinweise
1. Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
2. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
3. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Begründung
Die aufzuhebende Allgemeinverfügung beruhte auf den fachaufsichtlichen Weisungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Testung in landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen vom 19.05.2021 sowie vom 28.06.2021. Diese Weisungen sind am 25.08.2021 aufgehoben worden, wodurch die Rechtsgrundlage der Allgemeinverfügung entfallen ist. Regelungen zur Testung in landwirtschaftlichen Betrieben sind nunmehr in § 13 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 24.08.2021 enthalten.
Die Region Hannover hat in Ziffer 2 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Hannover, den 26.08.2021 Der Regionspräsident Hauke Jagau
Veröffentlicht am 26.08.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen
zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ auf dem Gebiet der Region Hannover (Az. 30.53.80-197/2021) vom 21.05.2021...