Außer Kraft 29.11.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen
der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Erreichens der Warnstufe 2 - Az. 53.80 – 9/2021
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 IfSG, § 3 Absatz 2 S. 1 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 (Nds. Corona-VO) folgende
Allgemeinverfügung:
- Hiermit wird festgestellt, dass in der Region Hannover der Indikator „Neuinfizierte“ den Wert von 100 und der Indikator „“Hospitalisierung“ den Wert von 6 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (24., 25., 26., 27. und 29.11.2021) überschritten haben.
Ab dem 01.12.2021 gelten für das Gebiet der Region Hannover, über die für Warnstufe 1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinaus, diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach
– § 4 Nds. Corona-VO (Mund-Nasen-Bedeckung)
– § 5 Nds. Corona-VO (Hygienekonzept)
– § 6 Nds. Corona-VO (Datenerhebung und Dokumentation)
– § 8 Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
– § 8a Nds. Corona-VO (Körpernahe Dienstleistungen)
– § 8b Nds. Corona-VO (Beherbergung, Nutzung von Sportanlagen)
– § 9 Nds. Corona-VO (Gastronomiebetriebe sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen)
– § 10 Nds. Corona-VO (Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 bis zu 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
– § 11 Nds. Corona-VO (Großveranstaltungen)
– § 11 a Nds. Corona-VO (Messen)
– § 11 b Nds. Corona-VO (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte)
– § 12 Nds. Corona-VO (Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen)
für die Warnstufe 2 vorgesehen sind.
- Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 21.10.2021 bekannt gemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, mit der die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 festgestellt worden ist, wird aufgehoben.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 01.12.2021 in Kraft.
Hinweise
- Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
- Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
- Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Begründung
Die Region Hannover ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD in Verbindung mit § 3 Absatz 3 NKomVG zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der derzeit geltenden Fassung.
Zu Ziffer 1:
Die Region Hannover hat als zuständige Behörde gemäß § 3 Absatz 2 S. 1 Nds. Corona-VO durch Allgemeinverfügung für das Regionsgebiet die Feststellung zu treffen, ab wann die Warnstufe 2 gilt, sofern der Indikator "Neuinfizierte" und der Indikator "Hospitalisierung" den festgelegten Wertebereich an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) überschritten haben. In der Region Hannover hat der Indikator "Neuinfizierte" den Wert von 100 und der Indikator "Hospitalisierung" den Wert von 6 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten. Sonntage unterbrechen die Zählung gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Nds. Corona-VO nicht.
An den Werktagen Mittwoch, 24.11. (172,8), Donnerstag, 25.11. (190,6), Freitag, 26.11. (188,8), Samstag, 27.11. (196,0) und Montag, 29.11.2021 (210,9) hat der Indikator "Neuinfizierte" (7-Tage-Inzidenz) im Regionsgebiet jeweils mehr als 100 betragen. (Quelle: Robert Koch-Institut, https://www.rki.de/inzidenzen, zuletzt abgerufen am 29.11. 2021).
An den Werktagen, Mittwoch, 24.11. (6,3), Donnerstag, 25.11. (6,6), Freitag, 26.11. (6,7), Samstag, 27.11. (6,9) und Montag, 29.11.2021 (7,4) hat der Indikator "Hospitalisierung" (landesweite 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz – Fälle je 100.00) jeweils mehr als 6 betragen (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html, zuletzt abgerufen am 29.11.2021).
Das Infektionsgeschehen auf dem Gebiet der Region Hannover kann zurzeit nicht mit hinreichender Sicherheit einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden, sodass die Gefahr einer nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht. Es handelt sich auf dem Regionsgebiet um ein diffuses Infektionsaufkommen ohne klare Infektionsherde, das sich auf alle regionsangehörige Städte und Gemeinden und somit über das gesamte Regionsgebiet erstreckt. Seit fünf Wochen ist das Infektionsgeschehen dynamisch steigend. Die Dynamik hat sich in den letzten Tagen nur sehr leicht abgeschwächt, eine Person steckt im Durchschnitt immer noch mehr als eine weitere Person an, sodass sich die Infektionswelle weiter aufbaut.
Wie aus den Lageberichten für die Zeit vom 24.11. bis 29.11.2021 hervorgeht, werden hierbei Infektionsausbrüche sowohl innerhalb verschiedener Einrichtungen wie Schulen oder Alten- und Pflegeheimen, als auch außerhalb von Institutionen in privaten Haushalten oder am Arbeitsplatz festgestellt. Insbesondere bei den Lehrkräften und Kindern im schulpflichtigen Alter ist aktuell ein signifikanter Anstieg der Inzidenzwerte zu verzeichnen, wobei abgrenzbare Infektionsherde nicht bestimmbar sind.
Daher war die in Ziffer 1 getroffene Feststellung zu treffen.
Zu Ziffer 2:
Die Allgemeinverfügung vom 21.10.2021 (Feststellung Inzidenz über 50) war aufzuheben, weil mit der Feststellung der Warnstufe 1 ab dem 24.11.2021 durch das Land Niedersachsen (§ 3 Abs. 5 Nds. CoronaVO) und der Feststellung der Warnstufe 2 für das Gebiet der Region Hannover deren Rechtsgrundlage entfallen ist.
Zu Ziffer 3:
Die Region Hannover hat in Ziffer 3 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Hannover, den 29.11.2021
Der Regionspräsident
In Vertretung
Cora Hermenau
Veröffentlicht am 29.11.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen
Außer Kraft Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen
der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Erreichens der Warnstufe 2 - Az. 53.80 – 9/2021