Region Hannover

Außer Kraft 18.05.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Außerkrafttretens

der Maßnahmen nach § 28 b Infektionsschutzgesetz im Regionsgebiet - Az. 30.53.80 - 249/2021 (1) 

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß §§ 28 Absatz 1, 28 b Absatz 2 und Absatz 1 Satz 3 (IfSG), § 1 a Absatz 3 und 4 Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 

Allgemeinverfügung:

 

  1.  Die Schutzmaßnahmen nach § 28 b Infektionsschutzgesetz treten in der Region Hannover ab dem 20.05.2021 (00.00 Uhr) außer Kraft.
     
  2.  Die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfizierten auf dem Gebiet der Region Hannover (Az. 30.53.80 - 249/2021) vom 23.04.2021 wird aufgehoben.
     
  3.  Ziffer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung sind kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
     
  4.  Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 20.05.2021 in Kraft.

Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden: 
 
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

Begründung

Zu Ziffer 1:
Die Region Hannover hat als zuständige Behörde gem. § 28 b Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Tag bekannt zu geben, ab dem die Maßnahmen nach § 28 b Absatz 1 IfSG außer Kraft treten.
An den letzten aufeinanderfolgenden fünf Werktagen vom 12.05.2021 bis zum 18.05.2021 hat die Inzidenz weniger als 100 betragen. Sonn- und Feiertage zählen hierbei nicht mit. 

Die Inzidenz in der Region Hannover stellte sich in den letzten fünf Werktagen wie folgt dar:

Am 12.05.2021 betrug die 7-Tage-Inzidenz 92,2, am 14.05.2021 betrug sie 79,4, am 15.05.2021 betrug sie 71,5, am 17.05.2021 betrug sie 65,0 und am 18.05.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 60,6 (Quelle: Robert Koch-Institut, https://www.rki.de/inzidenzen, zuletzt abgerufen am 18.05.2021). Daher war die in Ziffer 1 getroffene Feststellung zu treffen. Die Maßnahmen treten ab dem übernächsten Tag (20.05.2021) außer Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung maßgeblich. 

Zu Ziffer 2:
Die Allgemeinverfügung vom 23.04.2021 war aus den Gründen zu Ziffer 1. aufzuheben. 

Zu Ziffer 3:
Die sofortige Vollziehbarkeit ergibt sich bereits aus § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG.

Zu Ziffer 4:
Die Region Hannover hat in Ziffer 4 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.


Hannover, den 18.05.2021
Der Regionspräsident
Hauke Jagau
 

Veröffentlicht am 18.05.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen