Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds.GVBl. S. 576, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588) werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Regionspräsidenten der Region Hannover ortsüblich nach § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Region Hannover bekannt gemacht:
- Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH)
- Vorsitzender des Verbundausschusses der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH)
- Mitglied im Aufsichtsrat der Hannover Marketing und Tourismus GmbH und Hannover Veranstaltungs GmbH
- Teilnehmer an der Gesellschafterversammlung aufgrund Aufsichtsratsmandat bei Hannover Marketing und Tourismus GmbH/ Hannover Veranstaltungs –GmbH
- Stv. Vorsitzender im Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH sowie Mitglied der Lenkungsgruppe
- Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur
- Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Region Hannover GmbH sowie des Präsidialausschusses. Aufsichtsratsvorsitzender der KRH Psychiatrie GmbH und Aufsichtsratsvorsitzender der KRH Service GmbH
- Aufsichtsratsvorsitzender der KSG Hannover GmbH sowie Mitglied in der Gesellschafterversammlung
- Mitglied des Aufsichtsrates der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
- Aufsichtsratsvorsitzender der Zoo Hannover GmbH
- Mitglied des Aufsichtsrates der Metropolregion
Region Hannover
Der Regionspräsident Januar 2023
Veröffentlicht am 01.02.2023:
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