Region Hannover

Bekanntmachung der mitgeteilten Nebentätigkeiten des Regionspräsidenten

nach § 81 Abs. 5 Satz 4 NKomVG

Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds.GVBl. S. 576, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588) werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Regionspräsidenten der Region Hannover ortsüblich nach § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Region Hannover bekannt gemacht:

  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH)
  • Vorsitzender des Verbundausschusses der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH)
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Hannover Marketing und Tourismus GmbH und Hannover Veranstaltungs GmbH
  • Teilnehmer an der Gesellschafterversammlung aufgrund Aufsichtsratsmandat bei Hannover Marketing und Tourismus GmbH/ Hannover Veranstaltungs –GmbH
  • Stv. Vorsitzender im Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH sowie Mitglied der Lenkungsgruppe
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Region Hannover GmbH sowie des Präsidialausschusses. Aufsichtsratsvorsitzender der KRH Psychiatrie GmbH und Aufsichtsratsvorsitzender der KRH Service GmbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der KSG Hannover GmbH sowie Mitglied in der Gesellschafterversammlung
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Zoo Hannover GmbH
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Metropolregion

Region Hannover

Der Regionspräsident                                                                           Januar 2023

 

Veröffentlicht am 01.02.2023:
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