Aktuell ist bei der Region Hannover das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 6 Ortsumgehung von Neustadt am Rübenberge anhängig. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) – regionaler Geschäftsbereich Nienburg - plant für die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme der Leinebrücke (BW 5439) und der Brücke über die DB-Strecke (BW 5442) den richtlinienkonformen Ausbau der B 6 (OU Neustadt) zwischen der Anschlussstelle (AS) Himmelreich und der AS L193 Hannoversche Straße. Die Maßnahme befindet sich in der Region Hannover, Stadt Neustadt am Rübenberge.
Der aktuelle Bauzustand des B 6-Überführungsbauwerkes über die DB-Strecke 1740 (BW 5442) erfordert die zeitnahe Einrichtung einer Behelfsumfahrung für den B 6-Verkehr. Aufgrund der Sperrzeitenvorgaben der DB AG kann die Einrichtung dieser ostseitigen Behelfsumfahrung mit einem vorgezogenen Baubeginn ab Februar 2026 realisiert werden. Für die Einrichtung der Behelfsumfahrung ist daher mit Bescheid vom 06.01.2026 eine vorläufigen Anordnung nach § 17 Abs. 2 FStrG erteilt worden, die nach § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Region Hannover durch Einstellung in das Internet ortsüblich bekannt gemacht wird. Die vorläufige Anordnung bleibt nur bis zur Feststellung des Plans wirksam. Sie ersetzt nicht die Planfeststellung und trifft mithin keine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens insgesamt.
Zuständig:
Herr Weisker
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystraße 17
30171 Hannover
Telefon: 0511/616 - 22790
E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Internet: www.hannover.de