Region Hannover

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Gümmer - K 356 (Stadt Seelze)

Bekanntmachung

Team 63.01
Baurecht und Fachaufsicht
AZ: 63.01/K356-14/4 - 2025

 

Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Ortsteil Gümmer der Stadt Seelze soll die Osnabrücker Landstraße (K 356) in einem insgesamt 1,47 km langen Abschnitt (vom Ortseingang in Richtung Wunstorf / B 441 bis Ortseingang Richtung Lohnde) ausgebaut werden. Für den Umbau ist eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus und eine Neuordnung des Querschnitts geplant. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine gemeinschaftliche Planung der Stadt Seelze und der Region Hannover. Die Straße ist eine wichtige Verbindung der Ortsteile von Seelze an die B 441. Durch den Ausbau soll eine barrierefreie Nutzung des Straßenraumes für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein. Da die Fahrbahndecke zum Planungszeitpunkt auf der gesamten Strecke durch Risse, Flickstellen und Aufbrüche gekennzeichnet ist, werden ab Station 750 Teilabschnitte der Straße saniert bzw. der Oberbau stellenweise komplett erneuert.

Durch den geplanten Ausbau der K 356 werden sowohl unversiegelte Flächen versiegelt als auch vorhandene versiegelte Flächen entsiegelt und zu straßennahen Grünflächen umgestaltet. Am Fahrbahnrand werden die vorhandenen Bäume zwischen Fahrbahn und Gehweg im Zuge der Baumaßnahme erhalten. Zur Realisierung des Umbaus ist im westlichen Abschnitt bis Station 520 eine Verbreiterung der Fahrbahn um ca. 1 m auf eine Breite von 7,75 m vorgesehen. Für den Radverkehr ist hier am Fahrbahnrand beidseitig ein 1,5 m breiter Schutzstreifen vorgesehen. Von Station 520 bis zum Bauende am Ortsausgang in Richtung Lohnde soll die Straße auf eine Breite von 6,5 m verengt werden. Ausgenommen hiervon ist ein kurzer Abschnitt ab der Stichstraße „Rote Reihe“, wo die Fahrbahnbreite zukünftig 6,25 m betragen soll. Im östlichen Teilabschnitt ist in Fahrtrichtung Osten ein einseitiger Radfahrstreifen mit einer Breite zwischen 1,5 m und 1,75 m vorgesehen. Für den fußläufigen Verkehr sind beidseitig durchgängige Gehwege vorgesehen. Deren Breite, inklusive des Seitenraumes, variiert zwischen 1,00 m und 3,25 m.

Weitere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen stimmen mit den gedruckten Unterlagen, die als andere Zugangsmöglichkeit bei der Stadt Seelze ausliegen, überein. Sofern dazu Fragen bestehen, erteilt die Anhörungsbehörde darüber Auskunft.

Zuständig:
Herr Weisker
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystraße 17
30171 Hannover

Telefon: 0511/616 - 22790

E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de 
Internet: www.hannover.de

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