AZ: 63.01/ B 3-21/4-2026

Planfeststellungsverfahren für den B 3 Ersatzneubau Hochstraße Weidetor (hier: vorgezogener Bau der Behelfsumfahrung)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) – regionaler Geschäftsbereich Hannover - hat für das o.g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Region Hannover – Team Baurecht und Fachaufsicht.

Die Bundesstraße 3 (B 3) gehört im Planungsgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Messeschnellweg und ist ein wesentlicher Bestandteil des großräumigen Straßennetzes. Die Hochstraße Weidetor überführt hier die B 3 über den innerörtlichen Kreisverkehr Weidetor und ist über Rampen mit dem Kreisverkehr und im weiteren Verlauf mit der Klingerstraße sowie der Karl-Wiechert-Allee verbunden. Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung einer Behelfsbrücke im Zuge der B 3 Messeschnellweg Hannover, die den Abriss der gegenwärti-gen Brücke über den Weidetorkreisel ermöglichen soll, indem der überregionale Verkehr der Bundesstraße bis zur Verkehrsfreigabe eines endgültigen Ersatzbauwerks dorthin verlagert wird. Anlass des Vorhabens ist, dass die bisherigen Ertüchtigungsmaßnahmen nicht zur Er-höhung der Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Bestandsbauwerkes geführt haben, so dass dieses zeitnah vorzeitig außer Betrieb zu nehmen ist. Die Behelfsumfahrung soll an der Süd-Ostseite des Weidetores errichtet werden und die Verkehrsführung auf dem Provisorium er-folgt jeweils einspurig in Fahrtrichtung Messe bzw. Celle bei einer Fahrstreifenbreite von 3,25 m je Fahrtrichtung.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Laut Nr. 14.6 der Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 Satz 1 UVPG handelt es sich bei dem Bau der Behelfstumfahrung um den „Bau einer sonstigen Bundesstraße“, für den in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festgestellt worden ist, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Das Ergebnis der negativen Vorprüfung ist im UVP-Verbundportal einsehbar (https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=35bee874-dcab-48f2-9217-e3e98c3638fa). Losgelöst davon hat der Vorhabensträger eine freiwillige UVP vorgenommen und die UVS wird nebst Planunterlagen auch im UVP-Portal zur Einsicht zur Verfügung ge-stellt.

Weitere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen stimmen mit den gedruckten Unterlagen, die als andere Zugangsmöglichkeit bei der Region Hannover im Service Büro Bauen ausliegen, überein. Sofern dazu Fragen bestehen, erteilt die Anhörungsbehörde darüber Auskunft.

Zuständig:
Herr Weisker
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystraße 17
30171 Hannover

Telefon: 0511/616 - 22790
E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Internet: www.hannover.de
 

Planunterlagen B 3 Ersatzneubau Hochstraße Weidetor

Dateityp: pdf Größe: 158,92 MB

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