Die Region Hannover – Fachbereich Verkehr - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planung umfasst im Wesentlichen den Um- bzw. Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges im Zuge der Kreisstraße 315 (K 315) zwischen den Ortschaften Frielingen und Otternhagen in den Städten Garbsen und Neustadt am Rübenberge. Der Ausbaubereich des gemeinsamen Geh-/Radweges mit Anlage von Querungshilfen in beiden Ortsein-/ausfahrten erstreckt sich hierbei in Süd-Nord-Richtung über eine Gesamtlänge von rd. 4,238 km. Für den anbaufreien Bereich entlang der freien Strecke ist die Anlage eines 2,50 m breiten Geh-/Radweges in Asphaltbauweise vorgesehen. Der Trassenverlauf erstreckt sich ostseitig der Fahrbahn, im Wesentlichen hinter den bestehenden Entwässerungsgräben und -mulden, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2,50 m zwischen Baumbestand und geplantem Baufeld.
Kostenträger für den Um- bzw. Neubau des gemeinsamen Geh-/Radweges entlang der K 315 ist die Region Hannover - Fachbereich Verkehr.
Weitere Informationen zu dem Planfeststellungsverfahren und den geplanten Baumaßnahmen sind der Bekanntmachung und den Planunterlagen zu entnehmen. Ich weise darauf hin, dass für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen keine Gewähr übernommen wird. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Zuständig:
Herr Todtenhausen
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystr. 17
30171 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16 - 2 26 03
Telefax: 05 11 / 6 16 – 1 12 34 80
E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Internet: www.hannover.de
Planunterlagen