AZ: 63.01 – K 119 – 3/1-2/8 - 2026
Planfeststellungsverfahren für den Radwegeneubau entlang der K 119 zwischen südlich Engensen und der L 383 (Richtung Schillerslage)
Die Region Hannover, Fachbereich Verkehr, Team 86.06 - hat als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die zu betrachtende Baumaßnahme liegt im Stadtgebiet von Burgdorf und Burgwedel. Die Planung sieht den Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße K 119 zwischen Engensen (Stadt Burgwedel) und Schillerlage (Stadt Burgdorf) mit Anschluss an den bestehenden Radweg entlang der L383 vor. Zudem ist der Neubau einer Geh-/Radwegbrücke über die Wulbeck parallel zur Kreisstraße K119 zwischen den Ortsteilen Engensen und Schillerslage geplant.
Der kombinierte Geh- und Radweg entlang der K119 wird auf einer Gesamtlänge von 2,50 km neu hergestellt. Er weist eine befestigte Fahrbahnbreite von ca. 2,50 m mit beidseitigem Bankett von 0,50 m auf. Die bestehenden Anschlüsse an Wirtschaftswege und Felder werden den Erfordernissen angepasst. Die bereits an der Kreisstraße K 119 bestehende Brücke über die Wulbeck bleibt bestehen und eine neue Geh- /Radwegbrücke wird zur Überführung von Fuß- und Radverkehr über die Wulbeck hergestellt.
Weitere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen stimmen mit den gedruckten Unterlagen, die als andere Zugangsmöglichkeit bei der Stadt Burgdorf und der Stadt Burgwedel ausliegen, überein. Sofern dazu Fragen bestehen, erteilt die Anhörungsbehörde darüber Auskunft.
Zuständig:
Frau Nalmpantis
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystraße 17
30171 Hannover
Telefon: 0511/616 - 29387
E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Internet: www.hannover.de
