Region Hannover

Antrag der Enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

aus dem Fuhrberger Feld durch die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg mit den Fassungen Lindwedel, Berkhof und Fuhrberg

Bekanntmachung

 

Die Enercity AG hat bei der Region Hannover die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von 41,0 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Diese soll aus den in den Gemarkungen Lindwedel (Samtgemeinde Schwarmstedt), Berkhof (Gemeinde Wedemark), Jeversen (Gemeinde Wietze), Wietze (Gemeinde Wietze), Wieckenberg (Gemeinde Wietze) und Fuhrberg (Stadt Burgwedel) befindlichen Brunnen erfolgen.

Da sich das Verfahren auch auf Flächen des Landkreises Celle und des Landkreises Heidekreis erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Region Hannover als zuständige Behörde bestimmt.

Die Region Hannover führt daher gemäß § 9 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 21 UVPG durch, in der die Öffentlichkeit entsprechend zu beteiligen ist.

Die Antragsunterlagen werden nach Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) in der Zeit vom

06.11.2023 bis 05.12.2023 (einschließlich)

an dieser Stelle im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Antragsunterlagen gem. § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zudem bei der Unteren Wasserbehörde, Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Raum 213, Wilhelmstr. 1, 30171 Hannover öffentlich aus. Eine Einsicht der Unterlagen ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0511/616-23930 oder 0511/616-22925 möglich.

Zusätzlich liegen die Antragsunterlagen an folgenden Stellen während der jeweiligen Dienststunden mit unterschiedlichen Auslegungszeitpunkten zur Einsicht aus:

Stadt Burgwedel, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel
Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen
Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Stadt Neustadt a. Rbge., Nienburger Straße 31, 31535 Neustadt a. Rbge.
Gemeinde Wedemark, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark

Landkreis Celle, Trift 27, 29221 Celle
Gemeinde Hambühren, Versonstraße 7, 29313 Hambühren
Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze
Gemeinde Winsen, Am Amtshof 5, 29308 Winsen

Landkreis Heidekreis:
Standort Soltau, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und
Standort Bad Fallingbostel, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel
Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt

Einwendungen gegen die beantragte Bewilligung können bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Team 36.29 (Gewässerschutz Ost) Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover und bei den oben genannten Auslegungsstellen schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Vorhaben alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewilligungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden bei der Region Hannover gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie der den ausgelegten Antragsunterlagen beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.

Anschließend wird die Region Hannover einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Hannover, den 25.10.2023

REGION HANNOVER

Der Regionspräsident

Im Auftrag

 

Lange

 

Veröffentlicht am 25.10.2023 -
die Bekanntmachung zum Herunterladen

 

Antragsunterlagen

 

Teil A Erläuterungsbericht und Anlagen

Teil B 1 Geohydrologisches Gutachten

Teil B 2 Hydrologisches Gutachten

Teil B 3 Bodenkundliches Gutachten

Teil B 4 FFH Verträglichkeitsprüfung

Teil B 5 Artenschutzrechtlicher Beitrag

Teil B 6 Gewässerkundlicher Fachbeitrag

Teil B 7 Umweltverträglichkeitsstudie

Teil B 8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Teil B 9 Beweissicherung