Region Hannover

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“

für die Wassergewinnungsanlagen „Mittleres Saaletal“ des Wasserbeschaffungsverbandes „Mittleres Saaletal“ im Landkreis Hameln-Pyrmont, der Region Hannover und im Landkreis Hildesheim gemäß § 51 ff. WHG i.V.m. § 91 NWG

AZ.: 52.11-111/8-02/25

Bekanntmachung

 

I. Erläuterung des Vorhabens

Der Wasserbeschaffungsverband „Mittleres Saaletal“, Görlitzer Straße 7, 31020 Salzhemmendorf hat als Träger der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Hemmendorf, Oldendorf, Benstorf, Quanthof, Ahrenfeld und Osterwald, die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die beiden Brunnen „Mittleres Saaletal“ (Gemarkung Benstorf, Flur 1, Flurstücke 48/2 und 48/3) und den Erlass der Schutzgebietsverordnung gemäß den §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG vom 31.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51, S. 2585 ff.) i.V.m. § 91 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, Nds. GVBl. S. 64) beantragt.

Das bisherige Wasserschutzgebiet Benstorf soll nun aufgrund neuer hydrogeologischer Kenntnisse neu gefasst werden. Die bisherige Verordnung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ vom 08.01.1987 der Bezirksregierung Hannover, Az: 502.6-62013/02-07-02 wird durch die neue Verordnung ersetzt.

Da sich das Verfahren auf Flächen des Landkreises Hildesheim, des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Region Hannover erstreckt, ist es zweckmäßig, dass das Verfahren einheitlich von einer Behörde durchgeführt wird. Diese Aufgabe wurde dem Landkreis Hameln-Pyrmont auf Antrag auch für das den Landkreis Hildesheim und der Region Hannover betreffende Gebiet durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz übertragen.

Mit der Verordnung soll zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung der erforderliche Schutz des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet der Brunnen „Mittleres Saaletal“ gewährleistet werden. Das geplante Schutzgebiet gliedert sich in drei Zonen in den Gemarkungen Benstorf, Osterwald, Oldendorf (LK Hameln-Pyrmont), Mehle (LK Hildesheim) und Holtensen (Region Hannover).

 

II. Auslegung der erforderlichen Unterlagen

Der Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens vor dem Erlass der Verordnung und die dazu gehörenden Unterlagen liegen gemäß § 91 NWG i.V. mit § 73 Abs. 3 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102 ff.) in der z.Z. geltenden Fassung vom

15.09.2025 bis zum 14.10.2025

bei der Region Hannover, Service Center Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover während der folgenden Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche), 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Freitag:  07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (jede ungerade Woche)

zur Einsicht öffentlich aus.

Die Antragsunterlagen, der Verordnungsentwurf sowie der Schutzgebietskatalog liegen ebenfalls bei dem Landkreis Hameln-Pyrmont, dem Landkreis Hildesheim, dem Flecken Salzhemmendorf, der Stadt Springe und bei der Stadt Elze aus.

Zusätzlich sind die oben aufgeführten Unterlagen über folgenden Link der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont einsehbar:

https://www.hameln-pyrmont.de/?object=tx,2561.7480.1

 

III. Einwendungen

Betroffene (Personen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden) können von Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom

15.09.2025 bis spätestens zum 28.10.2025 (einschließlich)

schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Die Einwendungen können auch bei der Region Hannover, beim Flecken Salzhemmendorf, sowie beim Landkreis Hildesheim eingereicht werden. Eine Einwendung als elektronische Erklärung kann an die E-Mail-Adresse umweltamt@hameln-pyrmont.de gesendet werden.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden beim Landkreis Hameln-Pyrmont gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie gern auf Anfrage erhalten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird der Landkreis Hameln-Pyrmont einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

REGION HANNOVER
Der Regionspräsident
Im Auftrag

gez.
Lange

 

Hannover, 08.09.2025

 

Veröffentlicht am 08.09.2025
Die Bekanntmachung zum Herunterladen:

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AZ.: 52.11-111/8-02/25

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Hydrogeologisches Gutachten

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