Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 4 der Regionswahlleitung der Region Hannover

Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten 2026

Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 4 der Regionswahlleitung der Region Hannover

Änderung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Regionswahlvorschlägen 

Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 4 des Regionswahlleiters der Region Hannover


Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten 
in der Region Hannover am 13. September 2026
(Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten 2026)


Änderung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von  Regionswahlvorschlägen


Die Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 2 der Regionswahlleitung der Region Hannover vom 12.03.2026 (veröffentlicht und einsehbar unter https://bekanntmachungen.region-hannover.de/weitere-ortsübliche-Bekanntmachungen) wird auf Grund der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 28.04.2026 (Nds .GVBl. 2026 Nr. 30) wie folgt geändert:


V. Änderung der Einreichungsfrist (neu)


Die Wahlvorschläge für die Direktwahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten müssen gem. § 45d Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 28.04.2026 (NKWG) spätestens am


Montag, den 06. Juli 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)


beim Regionswahlleiter der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover eingegangen sein. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. später eingehende Regionswahlvorschläge sind vom Regionswahlausschuss als unzulässig zurückzuweisen (§ 28 NKWG).


Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Unterlagen schriftlich und im Original einzureichen sind (§ 21 NKWG). Eine elektronische oder textliche Vorlage oder aber eine Vorlage von Ablichtungen (Kopien, Fotografien, o.ä.) genügen ausdrücklich nicht.


Im Übrigen behält die Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 2 vom 12.03.2026 weiterhin Gültigkeit.

Hannover, den 07.05.2026

Gez. 
(Jens Palandt)
Regionswahlleiter
 

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