Öffentliche Bekanntmachung der Region Hannover, Fachbereich Umwelt

Planfeststellungsverfahren nach §§ 67 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entwicklung eines naturnahen Naherholungsgebietes mit Badesee

(Gewässer III. Ordnung) im Bereich der ehemaligen Mergelgrube HPC II in Hannover-Misburg

Die Landeshauptstadt Hannover – Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Arndtstraße 1, 30167 Hannover, hat bei der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover gem. § 68 WHG die Planfeststellung für die Entwicklung eines naturnahen Naherholungsgebietes mit Badesee (Gewässer III. Ordnung) im Bereich der ehemaligen Mergelgrube HPC II in Hannover-Misburg beantragt. Weiterhin beantragt werden gem. § 8 WHG die Erlaubnisse zum Ableiten des Wassers aus dem Badesee, um diesen auf einem gleichbleibenden Niveau zu halten, und die Einleitung dieses Wassers in den Mittellandkanal (Gewässer I. Ordnung). Für die Entscheidung über den o. g. Antrag (Planfeststellungsbeschluss und Erlaubnisse) ist die Region Hannover als untere Wasserbehörde zuständig.

Nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde festgestellt, dass für das geplante Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Verfahren beinhaltet somit nur eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.

Die Antrags- und Planunterlagen liegen in der Zeit vom

28.04.2025 bis zum 27.05.2025 (einschließlich)

bei der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Höltystraße 17, 30171 Hannover öffentlich aus. Eine Einsicht der Unterlagen ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0511/616-22688 oder 0511/616-22712 während der Geschäftszeiten möglich. Nach den Vorgaben des § 27b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) werden die eingereichten Antragsunterlagen im Internet unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de einsehbar.

Der Antrag nebst vollständigem Plan beinhaltet insbes. den Erläuterungsbericht, einen Lageplan mit Flurstücksangaben, eine hydrogeologische Beurteilung des Vorhabens, die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung und zur Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, ein Gutachten zur Standsicherheit der Böschung, eine Besucherprognose, ein Verkehrskonzept, eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Gutachten zur Badesicherheit.

Es wird darauf hingewiesen,

a) dass gem. § 73 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 10.06.2025, gegen den Plan Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Team 36.29 (Gewässerschutz Ost), Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover erheben kann.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind bis zur Erteilung der Planfeststellung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Klage- und Gerichtsverfahren.

b) dass die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan nach Ablauf der Einwendungsfrist vor Zustellung eines etwaigen Planfeststellungsbeschlusses erörtert werden. Der Erörterungstermin wird noch gesondert bekannt gemacht.

c) dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 VwVfG).

d) dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 a VwVfG).

e) dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 b VwVfG).

 

Hannover, den 17.04.2025

Der Regionspräsident
Im Auftrag

 

Kowalski